Landingpage-Inhalt: AVV + Konkretisierungen
1️Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Zwischen:
Auftraggeber: siehe Hauptvertrag
Auftragnehmer: siehe Hauptvertrag
Präambel:
Die Parteien schließen diesen AVV gemäß Art. 28 DSGVO, um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen der Agentur zu regeln.
§1 Gegenstand der Verarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Werbekampagnen, Leadgenerierung und Analyse.
Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung richten sich nach dem Hauptvertrag zwischen den Parteien.
§2 Pflichten des Auftragnehmers
Verarbeitung der Daten nur gemäß Weisung des Auftraggebers
Gewährleistung von technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
Unterstützung des Auftraggebers bei Betroffenenanfragen und Datensicherheitsvorfällen
Vertraulichkeit und Verpflichtung der Mitarbeiter auf Geheimhaltung
§3 Pflichten des Auftraggebers
Weisung der Agentur zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gegenüber Betroffenen
Bereitstellung notwendiger Informationen für die Datenschutzkonforme Umsetzung
§4 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers erlaubt.
§5 Löschung und Rückgabe
Nach Abschluss der Leistungen werden personenbezogene Daten gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§6 Rechte der Betroffenen
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Wahrung von Betroffenenrechten gemäß DSGVO.
§7 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptvertrags.
Datenpannen sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.
§8 Sonstiges
Dieser AVV tritt mit Abschicken des Anforderungsprofils über die Domain:
https://2ga6yq7jebv.typeform.com/to/n0wTHUX2
in Kraft.
Änderungen bedürfen schriftlicher Form.
2️⃣ Konkretisierungen zum Vertrag – Hinweise für den Kunden
Hinweis: Diese Punkte stellen keine Vertragsänderung dar, sondern Klarstellungen zu bestehenden Pflichten und Garantien.
Mitwirkungspflichten
Bereitstellung von Bild- und Videomaterial innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung
Die Agentur ist nicht verpflichtet, den Kunden an diese Pflichten zu erinnern
Verzögerungen können zu späterem Kampagnenstart oder Priorisierung anderer Kampagnen führen
Risiken durch Werbeplattformen
Plattformen wie Meta oder LinkedIn können Werbekonten ohne Verschulden der Agentur sperren
Die Agentur bleibt weiterhin vergütungspflichtig, auch wenn die Kampagne beeinträchtigt wird
Die Agentur arbeitet nach besten Kräften an der Wiederherstellung
Geld-zurück-Garantie
Rückzahlung erfolgt nur auf schriftliche Geltendmachung
Standardfälle: innerhalb 30 Kalendertagen nach Prüfung
Komplexe Fälle: innerhalb maximal 90 Kalendertagen
Rückzahlung erfolgt auf demselben Zahlungsweg
Rückerstattung bei nicht erfolgreicher Vermittlung
Voraussetzung: Schriftliche Geltendmachung + ggf. Nachweise
Prüffrist: 60 Tage ab Kampagnenstart
Rückzahlung: 30–90 Tage nach Abschluss der Prüfung, abhängig von Komplexität
Bestätigung durch den Kunden
Mit Absenden des Anforderungsprofils bestätigen Sie die AVV und die ergänzenden Hinweise zum Vertrag.
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