Hinweise
AVV (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) + Hinweise
Landingpage-Inhalt: AVV + Konkretisierungen 1️Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Zwischen: Auftraggeber: siehe Hauptvertrag Auftragnehmer: siehe Hauptvertrag Präambel: Die Parteien schließen diesen AVV gemäß Art. 28 DSGVO, um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen der Agentur zu regeln. §1 Gegenstand der Verarbeitung Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Werbekampagnen, Leadgenerierung und Analyse. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung richten sich nach dem Hauptvertrag zwischen den Parteien. §2 Pflichten des Auftragnehmers Verarbeitung der Daten nur gemäß Weisung des Auftraggebers Gewährleistung von technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO Unterstützung des Auftraggebers bei Betroffenenanfragen und Datensicherheitsvorfällen Vertraulichkeit und Verpflichtung der Mitarbeiter auf Geheimhaltung §3 Pflichten des Auftraggebers Weisung der Agentur zur Verarbeitung personenbezogener Daten Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gegenüber Betroffenen Bereitstellung notwendiger Informationen für die Datenschutzkonforme Umsetzung §4 Subunternehmer Der Einsatz von Subunternehmern ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers erlaubt. §5 Löschung und Rückgabe Nach Abschluss der Leistungen werden personenbezogene Daten gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. §6 Rechte der Betroffenen Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Wahrung von Betroffenenrechten gemäß DSGVO. §7 Haftung Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptvertrags. Datenpannen sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. §8 Sonstiges Dieser AVV tritt mit Abschicken des Anforderungsprofils über die Domain:
https://2ga6yq7jebv.typeform.com/to/n0wTHUX2
in Kraft. Änderungen bedürfen schriftlicher Form. 2️⃣ Konkretisierungen zum Vertrag – Hinweise für den Kunden Hinweis: Diese Punkte stellen keine Vertragsänderung dar, sondern Klarstellungen zu bestehenden Pflichten und Garantien. Mitwirkungspflichten Bereitstellung von Bild- und Videomaterial innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung Die Agentur ist nicht verpflichtet, den Kunden an diese Pflichten zu erinnern Verzögerungen können zu späterem Kampagnenstart oder Priorisierung anderer Kampagnen führen Risiken durch Werbeplattformen Plattformen wie Meta oder LinkedIn können Werbekonten ohne Verschulden der Agentur sperren Die Agentur bleibt weiterhin vergütungspflichtig, auch wenn die Kampagne beeinträchtigt wird Die Agentur arbeitet nach besten Kräften an der Wiederherstellung Geld-zurück-Garantie Rückzahlung erfolgt nur auf schriftliche Geltendmachung Standardfälle: innerhalb 30 Kalendertagen nach Prüfung Komplexe Fälle: innerhalb maximal 90 Kalendertagen Rückzahlung erfolgt auf demselben Zahlungsweg Rückerstattung bei nicht erfolgreicher Vermittlung Voraussetzung: Schriftliche Geltendmachung + ggf. Nachweise Prüffrist: 60 Tage ab Kampagnenstart Rückzahlung: 30–90 Tage nach Abschluss der Prüfung, abhängig von Komplexität Bestätigung durch den Kunden Mit Absenden des Anforderungsprofils bestätigen Sie die AVV und die ergänzenden Hinweise zum Vertrag. Checkbox / Button aktiv anklicken
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